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Router Aufstellen
CC-BY-SA/3.0 FF Community Paderborn Du kannst Dir einen geeigneten WLAN-Router selbst kaufen und für Freifunk einrichten.
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Wie mache ich mit?
CC-BY-SA/3.0 Philipp Seefeldt Es gibt viele Möglichkeiten, sich am Freifunk zu beteiligen.
Du findest unsere Ziele gut und willst gerne bei Freifunk mitmachen? Wir freuen uns darüber!
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Was ist Freifunk?
CC-BY-SA/3.0 Philipp Seefeldt Freie Netze werden von immer mehr Menschen in Eigenregie aufgebaut und gewartet. Jede Person im Freifunk-Netz stellt einen WLAN-Router für den Datentransfer der anderen Teilnehmenden zur Verfügung.
Am 09.05.2017 startet 19:30 die Vortragsreihe des Förderprojektes Freifunkkommune Gera mit der Auftaktveranstaltung "Datenschutz und offene Netzwerke".
Wir als lokale Freifunker sind dort mit einem Vortrag vertreten und stehen interessierten Bürgern im Anschluss an die Vorträge für Gespräche und Nachfragen zur Verfügung.
Ort: Aula des Karl-Theodor-Liebe-Gymnasiums in Gera
Zeit: 09.05.2017 19:30 Uhr
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- Geschrieben von: Matthias Drobny
- Kategorie: Aktuelles
Im Rahmen der Kundgebungen zum 1. Mai wurden wir als Freifunker gefragt, ob wir einen Stand in der Innenstadt betreuen und aufstellen möchten.
Nachdem wir in der Vergangenheit solche Vorschläge meist abgelehnt haben und auf unsere fehlende Ausrüstung verweisen mussten, kam uns diesmal eine günstige Kaufgelegenheit für Bistrotische gerade recht um endlich einen eigenen Stand aufbauen zu können.
An unserem Stand in der Schlossstraße in Gera konnten wir ganz entspannt unseren neuen portablen Mast ausprobieren und Pläne schmieden, was zukünftig (mit mehr Publikum) verbessert werden kann.
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- Geschrieben von: Matthias Drobny
- Kategorie: Aktuelles
Nachdem unsere Gemeinnützigkeit (vorerst) abgelehnt wurde, sind wir steuerlich nicht an die Regeln für "gemeinnützige Verein" gebunden, die in den meisten Gesetzessammlungen (für Vereine) aufgeführt sind.
Eine heutige Rückfrage beim Finanzamt Gera klärte mich aber dahingehend auf, dass wir keine Steuererklärung abgeben müssen, solange unser
- Gewinn unter 5.000 EUR und
- Umsatz unter 17.500 EUR
liegen.
Wir reichen also keine Unterlagen ein, könnten aber ggf. nachträglich dazu aufgefordert werden.
Hinweis:
Die Freigrenzen scheinen sich auf Körperschaftssteuer (Gewinn) und Gewerbesteuer (Umsatz) zu beziehen.
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- Geschrieben von: Matthias Drobny
- Kategorie: Aktuelles